Der Leasingfachwirt/in (IHK) kann unter bestimmten Voraussetzungen nach AFBG (sog. "Meister-BAföG") gefördert werden.
Der gesamte Studiengang sollte hintereinander (also innerhalb von 24 Monaten) absolviert werden. Eine Unterbrechung des Studiengangs kann förderschädlich sein.
Sie können die einkommens- und vermögensunabhängige Förderung grundsätzlich beantragen, wenn
- Sie noch keine Förderung nach AFBG erhalten haben und
- Sie über keinen Studienabschluss verfügen.
Dabei würden 30,5 % der Teilnahmeentgelte als Zuschuss gewährt. Der Restbetrag (69,5%) kann als Darlehen bei der KfW beantragt werden. Nach bestandener IHK-Prüfung und Vorlage des IHK-Prüfungszeugnisses werden 25% des noch offenen KfW-Darlehens auf Antrag erlassen. Für Alleinerziehende kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich ein pauschaler monatlicher Betreuungszuschuss beantragt werden.
Bei Fragen zur Förderung sprechen Sie uns bitte an! Wir unterstützen Sie gern! |