Der Fachwirt kann unter bestimmten Voraussetzungen nach AFBG (sog. "Meister-BAföG") gefördert werden. Voraussetzung ist die Absolvierung des Aufbaustudiengangs/ Vertiefungsteils zum "Fachwirt für Finanzberatung" - der Studiengang zum Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) allein reicht nicht aus! Der gesamte Studiengang zum Fachwirt für Finanzberatung (IHK) sollte hintereinander (also innerhalb von 24 Monaten) absolviert werden. Eine Unterbrechung nach der Prüfung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) kann förderschädlich sein.
Sie können die einkommens- und vermögensunabhängige Förderung grundsätzlich beantragen, wenn
- Sie noch keine Förderung nach AFBG erhalten haben und
- Sie über keinen Studienabschluss verfügen.
Dabei würden 30,5 % der Teilnahmeentgelte als Zuschuss gewährt. Der Restbetrag (69,5%) kann als Darlehen bei der KfW beantragt werden. Nach bestandener IHK-Prüfung und Vorlage des IHK-Prüfungszeugnisses werden 25% des noch offenen KfW-Darlehens auf Antrag erlassen. Für Alleinerziehende kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich ein pauschaler monatlicher Betreuungszuschuss beantragt werden.
Bei Fragen zur Förderung sprechen Sie uns bitte an! Wir unterstützen Sie gern!
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