Aktuelle Informationen rund um die Regulierung der Finanzberatung finden Sie in unserem speziellen Informationsportal unter
http://www.regulierung.org
Exkurs:
EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie (VVR)
Tipp | Kernpunkte der VVR | Hinweis für Unternehmenskunden | Fazit | Historie
Das neue Versicherungsvermittlerrecht
ist am 22.05.2007 in Kraft getreten.
Was sind die Kernpunkte der Versicherungsvermittlerrichtlinie?
Tipp: Detaillierte und praxisorientierte Auskünfte
erhalten Sie in einer aktuellen Broschüre
zum neuen Vermittlerrecht: Dieser
von den GOING PUBLIC!-Vorständen herausgegebene Praxis-Leitfaden (Preis: 10,59€ inkl. USt. zzgl. Versand) zum
Versicherungsvermittlergesetz bietet Ihnen einen vollständigen Überblick über
die zu beachtenden Änderungen, erspart Ihnen aufwendige
Recherchen nach den notwendigen Informationen und das Auswerten
der eigentlichen
Gesetze. Ideal für alle ungebundenen Versicherungsvermittler,
insbesondere Versicherungsmakler, Mehrfachagenten sowie
selbstständige
Versicherungsvermittler von freien Vertrieben und ungebundenen
Strukturvertrieben.
Für die Vermittlung von Versicherungen wird eine
Erlaubnis nach §34d GewO erforderlich! Diese Erlaubnis bekommen
Makler und Vermittler bei ihrer zuständigen IHK. Um diesen 34d beantragen
zu erhalten, müssen – grob gesagt- drei Bedingungen erfüllt
sein. Makler und Vermittler müssen…
- …einen guten Leumund haben. Das bedeutet, dass sie in den
letzten 5 Jahren vor Stellung des Antrages nicht wegen eines Verbrechens
oder
wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche,
Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat
rechtskräftig verurteilt worden sein dürfen.
- …eine europaweit gültige Vermögensschadenshaftpflicht
mit folgenden Mindestversicherungssummen abgeschlossen haben: 1.000.000€ pro
Schadensfall und 1.500.000€ pro Jahr.
- ……“angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten“ besitzen. Sprich: Vermittler müssen also ausreichend qualifiziert sein. Dafür wurde eine Sachkundeprüfung "geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK" eingeführt. Grundsätzlich müssen alle Versicherungsmakler und -vermittler für die Beantragung der Vermittlererlaubnis nach §34d GewO (Gewerbeordnung) diese erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nachweisen. Folgende Qualifikationen werden neben der Sachkundeprüfung als ausreichend bzw. „angemessen“ anerkannt (das heißt, dass eine Prüfung zur/zum Versicherungsfachfrau/-mann (IHK) dann nicht mehr erforderlich ist):
- Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK)
- Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK) mit Berufserfahrung
Ein Hinweis für Unternehmenskunden, denn Ihre
Fragen könnten nun sein: Wie arbeiten wir in Zukunft? Was
machen wir mit neuen Mitarbeitern? Welche Optionen bestehen? Treten Sie bitte mit uns in Kontatkt, damit wir eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene, zeit- und kostensparende Lösung entwickeln können.
Bitte beachten Sie auch unsere regelmäßigen Veröffentlichungen
in Fachzeitschriften.
I
Fazit: Stimmen Sie jetzt mit GOING PUBLIC! Ihr Qualifikationskonzept
ab und machen
Sie sich oder Ihre Vertriebspartner „richtliniensicher“.
Was in puncto Versicherungsvermittlerrichtlinie bisher geschah:
- Am 15.01.2003 ist die Versicherungsvermittlerrichtlinie
in Brüssel in dritter Lesung endgültig verabschiedet worden.
- Zum 15.01.2005 musste die Bundesregierung die Versicherungsvermittlerrichtlinie
in nationales Recht umsetzen. Mittlerweile hat Brüssel bereits
nach zwei "blauen Briefen" Klage beim EUGH eingereicht. Der
hatte sich das Umsetzungstempo im Sommer 2006 auch spürbar erhöht.
Monetäre Strafen gegen die Bundesrepublik sind jedoch nicht zu
erwarten, weil Brüssel das Verhalten der Bundesregierung nicht
als "Nicht-Wollen" sondern eher als "Nicht-Können" interpretiert.
- Am 03.05.2006 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf das Bundeswirtschaftsministeriums
fast unverändert beschlossen: Es wurde darin vorgeschlagen, eine
IHK-Sachkundeprüfung auf Niveau des Versicherungsfachmanns zu
installieren. Als Vorqualifikation werden u.a. der Fachberater für
Finanzdienstleistungen IHK (mit Berufspraxis) sowie der Fachwirt für
Finanzberatung IHK anerkannt.
- Im Mai 2006 beschloss das Bundeskabinett, die Karenzzeit zum Aufbau
einer Qualifikation für bereits tätige Vermittler auf nur
noch ein Jahr zu verkürzen (wir berichteten).
- In einer Stellungnahme des Bundesrates wurde u.a. diese Verkürzung
thematisiert und kritisiert. Die Verkürzung der Übergangsfrist
ist inzwischen durch den Bundestagsbeschluss wieder aufgehoben worden.
Die Übergangsfrist ist wieder auf zwei Jahre angehoben worden.
- Am 18.10.2006 gab es im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages
eine Expertenanhörung. In dieser wurde das Ausschließlichkeitsprivileg
heftig diskutiert und von Makler- und Vermittlerverbänden wie dem AfW
heftig kritisiert.
- 18.12.2006: Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht einen
überarbeiteten Entwurf der Verordnung über die Versicherungsvermittlung
und -beratung (VersVermV).
- 22.12.2006: Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist klar: Es tritt
am 22.05.2007 in Kraft.
- 22.03.2007: Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht
einen erneut überarbeiteten Entwurf der Verordnung über die
Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV).
- 26.04.2007: Der Wirtschafsausschuss des Bundesrates empfiehlt noch
Änderungen an bestimmten Punkten der VersVermV vorzunehmen. Diese betreffen
hauptsächlich die Qualifikation und die VSH.
- 11.05.2007: Der Bundesrat verabschiedet die VersVermV, stimmt aber
nicht allen Empfehlungen seines Wirtschaftsausschusses zu. [Details]
- 22.05.2007: Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
und die VersVermV treten in Kraft. Damit gelten folgende Übergangsfristen.
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